Der Unterschied, der erst im Ernstfall sichtbar wird

Stand: 13.09.2026 · Lesezeit: 3 Minuten

Kurzfassung: Wer Flug und Hotel einzeln zusammenklickt, hält das oft für dasselbe wie eine Pauschalreise. Rechtlich ist es das nicht. Nur die Pauschalreise trägt den gesetzlich vorgeschriebenen Sicherungsschein (§ 651r BGB): Geht der Veranstalter insolvent, bekommst du den Reisepreis zurück und wirst zurückbefördert. Bei der Eigenbuchung trägst du dieses Risiko allein.

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Was der Sicherungsschein abdeckt

Der Veranstalter muss die Kundengelder gegen seine eigene Insolvenz absichern und dir darüber einen Nachweis aushändigen — den Sicherungsschein. Abgesichert sind zwei Dinge: der gezahlte Reisepreis und die Rückbeförderung, falls die Insolvenz eintritt, während du schon unterwegs bist. Du bekommst den Schein zusammen mit der Buchungsbestätigung; fehlt er, frag nach, bevor du zahlst.

Zwei weitere Rechte, die nur an der Pauschalreise hängen

Wann eine Zusammenstellung doch als Pauschalreise gilt

Es kommt nicht auf das Etikett an, sondern auf den Vorgang: Werden zwei Reiseleistungen — etwa Flug und Unterkunft — für dieselbe Reise gemeinsam angeboten oder in einem Buchungsvorgang zusammengestellt, ist es rechtlich meist eine Pauschalreise, auch wenn es sich wie Selbstbuchen anfühlt. Klickst du dagegen nacheinander auf verschiedenen Portalen, ist es keine. Im Zweifel zeigt der Sicherungsschein, woran du bist: Er ist da — oder eben nicht.

Was das praktisch bedeutet

Der Preisvergleich zwischen Pauschalreise und Eigenbuchung ist deshalb kein reiner Preisvergleich. Wenn die Eigenbuchung 80 € günstiger ist, kaufst du diese 80 € mit dem Verzicht auf Insolvenzschutz, Gesamthaftung und Beistandspflicht. Das kann eine vernünftige Entscheidung sein — aber es sollte eine bewusste sein.

Häufige Fragen

Wo finde ich meinen Sicherungsschein?

Er kommt mit der Buchungsbestätigung, meist als eigenes Dokument oder Abschnitt. Fehlt er, fordere ihn an, bevor du den Reisepreis zahlst.

Gilt der Schutz auch für Flug und Hotel über dasselbe Portal?

Wenn beides in einem Vorgang als Paket gebucht wird, liegt in der Regel eine Pauschalreise vor — und dann gibt es einen Sicherungsschein. Nacheinander auf verschiedenen Seiten gebucht: nein.

Brauche ich zusätzlich eine Reiserücktrittsversicherung?

Das ist eine andere Frage. Der Sicherungsschein schützt gegen die Insolvenz des Veranstalters, nicht gegen deinen eigenen Rücktritt wegen Krankheit. Die Rücktrittsversicherung ist freiwillig und darf nicht vorangekreuzt sein.

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