Spartaktik #3: Treue kostet beim Strom bis zu 850 € im Jahr — der Wechsel dauert 10 Minuten
Stand: 15.09.2026 · Lesezeit: 6 Minuten
Kurzfassung: Wer noch nie den Stromanbieter gewechselt hat, zahlt in der Grundversorgung 40 bis 43 Cent pro Kilowattstunde. Neukunden bekommen denselben Strom für rund 25 Cent. Bei 4.000 kWh im Jahr sind das bis zu 850 € Unterschied — für zehn Minuten Aufwand, einmal im Jahr. Wer schon einen Sondervertrag hat, spart beim Wechsel im Schnitt rund 162 €. Der neue Anbieter kündigt den alten, der Strom fließt ohne Unterbrechung weiter. Halte bereit: Postleitzahl und deinen Jahresverbrauch in kWh (steht auf der letzten Jahresabrechnung).
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Warum Treue beim Strom bestraft wird
Strom ist Strom. Aus deiner Steckdose kommt exakt dasselbe Produkt, egal wer die Rechnung schreibt. Der Preis hängt nur davon ab, in welchem Vertrag du steckst. Und da gibt es zwei Welten: die Grundversorgung, in die jeder automatisch fällt, der nie aktiv gewählt hat — und die Neukundentarife, mit denen die Anbieter um Wechsler werben.
Die Lücke zwischen beiden ist 2026 so groß wie seit Jahren nicht: Die Stromnetzentgelte sind zum Jahreswechsel um bis zu 22 % gesunken, und die Neukundenpreise sind dem Rückgang gefolgt. Die Grundversorgungstarife der Stadtwerke haben das nur zum Teil weitergegeben. Ergebnis: 34 bis 43 Cent für die Treuen, rund 24,5 Cent für die Wechsler. Rund 23 % aller Stromhaushalte — etwa 9 bis 10 Millionen — zahlen den hohen Preis, überdurchschnittlich oft Rentner und Haushalte mit unter 2.500 € Einkommen. Also genau die, die das Geld am dringendsten brauchen.
Wie viel du wirklich sparst — ehrlich gerechnet
„Bis zu 850 €“ ist eine echte Zahl, aber sie gilt nicht für jeden. Sie hängt davon ab, wo du herkommst und wie viel du verbrauchst:
| Deine Situation | Jahresverbrauch | Ersparnis pro Jahr |
|---|---|---|
| Grundversorgung → günstiger Sondervertrag | 4.000 kWh (Familie) | bis zu 850 € |
| Grundversorgung → günstiger Sondervertrag | 2.500 kWh (2 Personen) | rund 450 € |
| Alter Sondervertrag → neuer Sondervertrag | Durchschnitt | rund 162 € |
| Sondervertrag mit laufender Preisgarantie unter 27 ct | beliebig | meist nichts — bleiben |
Die Rechnung dahinter ist simpel: 43 Cent minus 25 Cent sind 18 Cent pro Kilowattstunde. Bei 4.000 kWh sind das 720 € nur beim Arbeitspreis, dazu kommt der meist höhere Grundpreis der Grundversorgung. Bei 2.500 kWh sind es rund 450 €. Wer schon einmal gewechselt hat, hat den großen Sprung hinter sich — dann geht es um die 162 € im Schnitt, die ein aktueller Tarif gegenüber dem zwei Jahre alten bringt. Auch das sind zehn Minuten, die sich lohnen.
Die drei Filter: günstig und seriös
Der billigste Tarif in der Liste ist selten der beste. Im Dezember 2021 haben mehrere Billiganbieter über Nacht die Belieferung eingestellt — die Kunden landeten in der teuren Ersatzversorgung. Daraus haben wir drei Filter gemacht, die wir bei jedem Vergleich setzen:
- Preisgarantie mindestens 12 Monate. Sonst ist der Neukundenpreis nur ein Lockpreis, der nach drei Monaten steigt. Achte darauf, ob die Garantie „eingeschränkt“ ist — dann sind Steuern, Umlagen und Netzentgelte ausgenommen, was in der Praxis meistens in Ordnung ist.
- Keine Vorkasse, keine Kaution, keine Pakettarife. Wer dich vorab zahlen lässt, trägt dein Geld ins eigene Risiko. Monatlicher Abschlag ist Standard, alles andere ist ein Warnsignal.
- Bonus herausrechnen. Neukundenbonus und Sofortbonus machen das erste Jahr billig, das zweite teuer. Vergleiche den Preis ohne Bonus — oder trag dir den Ablauf der Preisgarantie in den Kalender und wechsle dann erneut. Beides ist legitim; nur das Vergessen ist teuer.
Dazu kommt ein weicher Filter: Kundenbewertungen im Vergleich anschauen. Ein Anbieter mit 4 von 5 Sternen und drei Cent mehr ist die bessere Wahl als ein unbekannter mit 2 Sternen.
So wechselst du in 10 Minuten
- Jahresabrechnung holen. Du brauchst zwei Zahlen: Postleitzahl und Jahresverbrauch in kWh. Findest du sie nicht, reicht die Haushaltsgröße als Schätzung.
- Vergleich starten — oben auf dieser Seite. Verbrauch eintragen, dann die Filter setzen: Preisgarantie ≥ 12 Monate, keine Vorkasse, Bonus ausblenden oder mitrechnen.
- Tarif wählen, online abschließen. Zählernummer steht auf dem Zähler und auf der Abrechnung; die Kundennummer des alten Anbieters ebenfalls.
- Kündigung dem neuen Anbieter überlassen. Er kündigt beim alten zum nächstmöglichen Termin — das ist Standard und kostet nichts. Ausnahme: Bei einer Preiserhöhung kündigst du selbst, weil dort eine Frist läuft.
- Zählerstand am Wechseltag notieren (Foto reicht). Der alte Anbieter schickt die Schlussrechnung, der neue startet mit dem Abschlag.
- Kalender-Erinnerung setzen: vier Wochen vor Ablauf der Preisgarantie. Dann läuft die Runde von vorn — wieder zehn Minuten.
Nein, dein Strom fällt beim Wechsel nicht aus
Das ist die häufigste Sorge, und sie ist gesetzlich ausgeschlossen. § 36 EnWG verpflichtet den örtlichen Grundversorger, jeden Haushalt zu beliefern; § 38 EnWG regelt die Ersatzversorgung, falls ein Anbieter tatsächlich ausfällt. Es gibt in Deutschland keinen legalen Weg, dass ein Haushalt beim Anbieterwechsel ohne Strom dasteht. Der Wechsel passiert ausschließlich auf dem Papier — an Zähler, Leitung und Netz ändert sich nichts. Im Jahr 2024 haben 7,1 Millionen Haushalte den Stromanbieter gewechselt, so viele wie nie zuvor.
Wann sich der Wechsel besonders lohnt
- Jetzt, im September: Die Neukundentarife sind im Spätsommer erfahrungsgemäß am günstigsten, bevor die Nachfrage im Winter steigt.
- Wenn der Preiserhöhungsbrief kommt (meist Oktober bis Dezember): Dann hast du ein Sonderkündigungsrecht nach § 41 EnWG — auch mitten in der Laufzeit.
- Wenn die Jahresabrechnung eine Nachzahlung bringt (Januar bis März): Die Abrechnung liefert dir genau die Zahlen, die der Vergleich braucht. So prüfst du sie.
- Beim Umzug: Wer nichts tut, landet in der Ersatzversorgung — dem teuersten Tarif überhaupt. Strom anmelden beim Umzug.
Weiter zu den Strom-Taktiken
- Preiserhöhung erhalten? Sonderkündigungsrecht nach § 41 EnWG
- Grundversorgung: bist du im teuersten Tarif, ohne es zu wissen?
- Jahresabrechnung: Nachzahlung prüfen, Abschlag anpassen
- Strom anmelden beim Umzug: Zähler, Fristen, Anmeldung
- Du heizt mit Gas? Spartaktik #4: Gasanbieter wechseln — bis zu 900 € im Jahr
Häufige Fragen
Muss ich meinen alten Anbieter selbst kündigen?
Normalerweise nicht — der neue Anbieter übernimmt die Kündigung. Selbst kündigen solltest du nur bei einer Preiserhöhung (Sonderkündigungsrecht mit Frist) oder wenn dein Vertrag in den nächsten Wochen ausläuft und du auf Nummer sicher gehen willst.
Kann beim Wechsel mein Strom ausfallen?
Nein. § 36 EnWG verpflichtet den Grundversorger zur Belieferung, § 38 EnWG regelt die Ersatzversorgung. Der Wechsel ist ein reiner Vertragswechsel — an Zähler und Leitung ändert sich nichts.
Sind Bonus-Tarife Abzocke?
Nicht grundsätzlich, aber sie sind auf das erste Jahr gerechnet. Vergleiche den Preis ohne Bonus oder plane den nächsten Wechsel zum Ende der Preisgarantie fest ein. Wer den Bonus mitnimmt und rechtzeitig wieder wechselt, fährt am günstigsten.
Was brauche ich für den Wechsel?
Postleitzahl, Jahresverbrauch in kWh, Zählernummer und die Kundennummer beim alten Anbieter. Alles steht auf der letzten Jahresabrechnung. Der Abschluss dauert etwa zehn Minuten.
Lohnt sich der Wechsel auch bei geringem Verbrauch?
Aus der Grundversorgung heraus fast immer: Bei 1.500 kWh (Single) sind es bei 18 Cent Differenz noch rund 270 € im Jahr. Zwischen zwei Sonderverträgen sind es im Schnitt 162 € — für zehn Minuten Aufwand immer noch ein guter Stundenlohn.
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Jahresabrechnung zur Hand? Postleitzahl und Verbrauch reichen — in zehn Minuten weißt du, ob du zu den Treuen oder zu den Wechslern gehörst.
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Quellen: Preisspanne Grundversorgung (40–43 ct/kWh) und Neukundentarife (rund 24,5–27 ct/kWh) nach den Preisübersichten der Vergleichsportale, Stand August 2026; die 850 € beziehen sich auf 4.000 kWh Jahresverbrauch gegenüber der Grundversorgung. Durchschnittliche Ersparnis von 162 € beim Wechsel zwischen zwei Sonderverträgen: Verivox. Anteil der Haushalte in der Grundversorgung (23 % Strom) und Einkommensverteilung: Verbraucherzentrale Bundesverband, Januar 2026. 7,1 Millionen Wechsel 2024 und Netzentgelt-Entwicklung: Bundesnetzagentur, Monitoringbericht 2025. Wechselrechte: §§ 36, 38, 41 EnWG.
Alle Taktiken im Überblick: der Spartaktik-Index