Preiserhöhung im Briefkasten? § 41 EnWG: Du darfst raus — sofort, auch mitten in der Laufzeit
Stand: 15.09.2026 · Lesezeit: 5 Minuten
Kurzfassung: Erhöht dein Stromanbieter den Preis, hast du ein Sonderkündigungsrecht — ohne Kündigungsfrist, egal wie lange dein Vertrag noch läuft (§ 41 Abs. 5 EnWG). Der Haken: Das Recht gilt nur bis zu dem Tag, an dem der neue Preis wirksam wird. Wer den Brief liegen lässt, zahlt den höheren Preis bis zum Vertragsende. Die Anbieter wissen das — deshalb heißt die Erhöhung im Brief oft „Preisanpassung“ und steht auf Seite zwei. Halte bereit: den Brief, die Postleitzahl und deinen Jahresverbrauch in kWh.
Werbung
Stromvergleich direkt auf CHECK24 starten
Postleitzahl und Jahresverbrauch in kWh reichen. Öffnet check24.de in einem neuen Tab.
Zum Stromvergleich auf CHECK24 →powered by CHECK24 · Provision für uns, kein Aufpreis für dich.
Werbung Oder direkt auf check24.de weitermachen: Zum Stromvergleich auf CHECK24 →
Woran du den Preiserhöhungsbrief erkennst
Kaum ein Anbieter schreibt „Wir erhöhen den Preis“ in die Betreffzeile. Die üblichen Formulierungen sind „Preisanpassung“, „Anpassung Ihrer Konditionen“, „Information zu Ihrem Vertrag“ oder „Ihr neuer Abschlag“. Der Brief muss dich laut Gesetz rechtzeitig, mindestens vier Wochen vor dem Stichtag erreichen (in der Grundversorgung sechs Wochen, § 5 StromGVV) und dich ausdrücklich auf dein Kündigungsrecht hinweisen. Suche im Text nach drei Dingen:
- Den neuen Arbeitspreis in Cent/kWh und den neuen Grundpreis — steht meist in einer Tabelle „bisher / ab dem …“.
- Das Datum, ab dem der neue Preis gilt. Das ist deine Frist.
- Den Satz zum Sonderkündigungsrecht. Er ist Pflicht; fehlt er, ist die Erhöhung angreifbar — dann hilft die Verbraucherzentrale.
Was dich die Erhöhung wirklich kostet
Rechne es dir aus, bevor du entscheidest: Neuer Arbeitspreis minus alter Arbeitspreis, mal Jahresverbrauch. Bei 3.500 kWh und einer Erhöhung um 4 Cent sind das 140 € im Jahr. Und dann die zweite Rechnung: Neuer Arbeitspreis minus bester Neukundenpreis. Liegt dein neuer Preis bei 34 Cent und der Markt bei rund 25 Cent, sind das bei 3.500 kWh rund 315 €, die du dem alten Anbieter für nichts schenkst. Bei Preisen über 35 Cent/kWh gibt es 2026 praktisch keinen Grund zu bleiben.
Preiserhöhung erhalten? 5 Schritte in 10 Minuten
- Stichtag notieren. Das Datum, ab dem der neue Preis gilt. Bis dahin muss deine Kündigung beim Anbieter sein — nicht abgeschickt, sondern angekommen.
- Neuen Tarif finden — im Vergleich oben. Filter: Preisgarantie mindestens 12 Monate, keine Vorkasse, Bonus herausrechnen. Als Lieferbeginn den Stichtag angeben, dann gibt es keine Lücke.
- Selbst kündigen, in Textform. Bei einer Sonderkündigung überlässt du das nicht dem neuen Anbieter — dessen Kündigung kommt „zum nächstmöglichen Termin“ und kann die Frist verpassen. Eine E-Mail reicht. Vorlage unten.
- Bestätigung verlangen und aufheben. Der Anbieter muss die Kündigung bestätigen. Kommt nichts, nachhaken — mit Datum.
- Zählerstand am Stichtag fotografieren. Damit die Schlussrechnung mit dem alten Preis endet und die neue mit dem neuen beginnt.
Die drei Fehler, die das Sonderkündigungsrecht verspielen
- Den Brief nicht öffnen. Die Frist läuft ab Zugang, nicht ab Lesen. Umschläge vom Energieversorger im Herbst immer sofort aufmachen.
- Erst kündigen, dann suchen. Wer ohne neuen Vertrag kündigt, fällt in die Grundversorgung — und die kostet bis zu 43 Cent. Reihenfolge: erst neuer Tarif, dann Kündigung, beides mit demselben Datum.
- „Nur“ 2 Cent für harmlos halten. 2 Cent bei 3.500 kWh sind 70 € im Jahr — und das Sonderkündigungsrecht ist die einzige Gelegenheit, aus einem langen Vertrag ohne Wartezeit herauszukommen. Ob sich der Wechsel lohnt, entscheidet nicht die Erhöhung, sondern der Abstand zum Marktpreis.
Preisgarantie läuft ab? Derselbe Mechanismus, ohne Brief
Viele Neukundentarife haben nach 12 Monaten ihre Preisgarantie verbraucht — und der Bonus des ersten Jahres fällt weg. Dann steigt der Preis oft, ohne dass es sich wie eine „Erhöhung“ anfühlt. Trag dir das Ende der Preisgarantie in den Kalender, vier Wochen vorher. Ist dein Tarif dann noch unter dem Marktpreis: bleiben. Ist er darüber: wechseln — regulär, mit der normalen Kündigungsfrist, der neue Anbieter erledigt es.
Häufige Fragen
Gilt das Sonderkündigungsrecht auch, wenn mein Vertrag noch 18 Monate läuft?
Ja. § 41 Abs. 5 EnWG erlaubt die Kündigung ohne Einhaltung einer Frist, sobald der Anbieter die Vertragsbedingungen einseitig ändert — die Restlaufzeit spielt keine Rolle. Entscheidend ist nur, dass die Kündigung vor dem Wirksamwerden der Änderung beim Anbieter ankommt.
Muss die Kündigung per Brief oder reicht E-Mail?
Textform reicht — eine E-Mail an die im Brief genannte Adresse ist wirksam. Verlange eine Bestätigung und hebe deine Mail mit Sendedatum auf. Wer ganz sicher gehen will, schickt zusätzlich ein Einwurf-Einschreiben.
Was, wenn der Anbieter die Erhöhung mit Netzentgelten oder Umlagen begründet?
Für dein Kündigungsrecht ändert die Begründung in der Regel nichts: Es bleibt eine einseitige Änderung des Preises. Ob die Erhöhung sachlich berechtigt ist, ist eine andere Frage — für dich zählt, dass du gehen darfst.
Was passiert, wenn ich kündige und noch keinen neuen Vertrag habe?
Dann beliefert dich der örtliche Grundversorger automatisch (§ 36 EnWG) — zum Grundversorgungspreis, der oft der teuerste ist. Deshalb immer erst den neuen Tarif abschließen, dann kündigen.
Werbung
Der Brief ist da? Dann läuft die Frist. Neuen Tarif sichern, selbst kündigen, fertig — zehn Minuten.
Zum Stromvergleich auf CHECK24 → Vergleich hier auf der Seite ↑powered by CHECK24
Mehr: Stromanbieter wechseln — die Übersicht · Grundversorgung erkennen · Spartaktik-Index
Quellen: § 41 Abs. 5 EnWG (Sonderkündigungsrecht bei einseitiger Vertragsänderung), § 5 StromGVV (sechs Wochen Ankündigung in der Grundversorgung), § 36 EnWG (Grundversorgungspflicht); Hinweise der Verbraucherzentrale zum Sonderkündigungsrecht. Marktpreis rund 25 ct/kWh für Neukunden nach den Preisübersichten der Vergleichsportale, Stand August 2026.