Nachzahlung auf der Jahresabrechnung? 5 Prüfpunkte, bevor du zahlst — und was du danach tust

Stand: 15.09.2026 · Lesezeit: 5 Minuten

Kurzfassung: Die Jahresabrechnung ist das eine Dokument, das dir sagt, was dein Strom wirklich kostet — und ob du zu den Treuen oder zu den Wechslern gehörst. Eine Nachzahlung ist kein Urteil, sondern ein Rechenergebnis: Verbrauch mal Preis minus gezahlte Abschläge. In fünf Prüfpunkten findest du heraus, ob die Zahl stimmt; danach hast du drei Hebel: Ratenzahlung, Abschlag anpassen, Anbieter wechseln. Der wichtigste ist der dritte, denn die Abrechnung liefert dir genau die zwei Zahlen, die der Vergleich braucht. Halte bereit: die Abrechnung — Postleitzahl und Jahresverbrauch in kWh stehen drauf.

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Die vier Zahlen, die du auf der Abrechnung suchst

5 Prüfpunkte, bevor du die Nachzahlung zahlst

  1. Ist der Zählerstand abgelesen oder geschätzt? Steht „geschätzt“ oder „hochgerechnet“ dabei, kann die Schätzung deutlich über dem echten Verbrauch liegen. Zähler ablesen, Foto machen, dem Anbieter melden — er muss die Abrechnung korrigieren.
  2. Gab es im Abrechnungsjahr eine Preisänderung? Dann muss die Abrechnung den Verbrauch in zwei Zeiträume mit zwei Preisen aufteilen. Prüfe, ob das Datum der Preisänderung mit dem Brief übereinstimmt, den du bekommen hast — und ob du damals über dein Sonderkündigungsrecht informiert wurdest.
  3. Ist der Bonus verrechnet? Neukundenbonus und Sofortbonus müssen auf der ersten Jahresabrechnung als Abzug auftauchen. Fehlt er: schriftlich reklamieren, mit Vertragsdatum und zugesagtem Betrag.
  4. Passt der Verbrauch zum Vorjahr? Ein Sprung um 30 % oder mehr ohne neue Geräte, neue Mitbewohner oder Homeoffice ist ein Grund, den Zähler zu prüfen. Ein Zählerwechsel im Jahr ist eine häufige Fehlerquelle — dann müssen zwei Zählernummern auf der Abrechnung stehen.
  5. War der Abschlag von Anfang an zu niedrig? Manche Anbieter setzen einen bewusst niedrigen Abschlag an, damit der Tarif günstig wirkt. Die Nachzahlung ist dann kein Verbrauchsproblem, sondern ein Abschlagsproblem — und ein Hinweis auf den Anbieter.
Frist des Anbieters: Die Abrechnung muss dir spätestens sechs Wochen nach Ende des Abrechnungszeitraums vorliegen (§ 40c EnWG). Kommt sie Monate später, darfst du nachfragen — und spätestens dann ist es Zeit, den Anbieter selbst zu prüfen.

Die drei Hebel nach der Nachzahlung

1. Ratenzahlung vereinbaren

Kannst du den Betrag nicht auf einmal zahlen, beantrage schriftlich eine Ratenzahlung — mit konkretem Vorschlag (etwa sechs Monatsraten). Die meisten Anbieter stimmen zu, weil ihnen das lieber ist als ein Mahnverfahren. In der Grundversorgung muss der Versorger dir vor einer Sperre ohnehin eine Ratenzahlung anbieten (§ 19 StromGVV). Wichtig: Ein Einwand gegen die Abrechnung befreit nicht automatisch vom Zahlen — außer bei einem offensichtlichen Fehler oder wenn der Zähler geprüft wird. Also erst reklamieren, parallel die Ratenzahlung klären.

2. Abschlag anpassen

Der neue Abschlag muss sich am tatsächlichen Verbrauch des letzten Jahres orientieren. Rechne selbst: Jahresverbrauch mal Arbeitspreis plus Grundpreis, geteilt durch zwölf. Weicht der Vorschlag des Anbieters deutlich ab — nach oben oder unten —, kannst du einen angepassten Abschlag verlangen. Zu hoch ist übrigens kein Geschenk: Du gibst dem Anbieter einen zinslosen Kredit.

3. Anbieter vergleichen — jetzt, mit den echten Zahlen

Das ist der Hebel mit dem größten Effekt. Die Abrechnung hat dir gerade deinen Verbrauch und deinen Arbeitspreis genannt. Trag den Verbrauch in den Vergleich oben ein und schau, was Neukunden zahlen. Liegt dein Arbeitspreis bei 40 Cent und der Markt bei 25, sind das bei 3.500 kWh rund 525 € im Jahr — mehr als die meisten Nachzahlungen. Zwischen zwei Sonderverträgen sind es im Schnitt 162 €. Filter: Preisgarantie mindestens 12 Monate, keine Vorkasse, Bonus herausrechnen — erklärt in der Übersicht.

Warum Januar bis März die Wechselmonate sind

Die meisten Abrechnungszeiträume enden im Dezember, die Abrechnungen kommen zwischen Januar und März. Das ist die Zeit, in der Millionen Haushalte ihren Preis schwarz auf weiß sehen — und in der 2024 ein Rekord von 7,1 Millionen Anbieterwechseln entstanden ist. Wer die Abrechnung liest, statt sie abzuheften, hat den Vergleich in zehn Minuten erledigt. Und wer im Herbst einen Preiserhöhungsbrief bekommt, muss nicht auf die Abrechnung warten.

Häufige Fragen

Wie lange hat der Anbieter Zeit für die Jahresabrechnung?

Spätestens sechs Wochen nach Ende des Abrechnungszeitraums muss die Abrechnung bei dir sein (§ 40c EnWG). Du kannst außerdem verlangen, monatlich, vierteljährlich oder halbjährlich abgerechnet zu werden.

Muss ich eine Nachzahlung sofort zahlen, wenn ich sie für falsch halte?

Ein Einwand berechtigt nur bei einem offensichtlichen Fehler oder bei einer laufenden Zählerprüfung zum Zahlungsaufschub. Reklamiere schriftlich mit Begründung und biete eine Ratenzahlung an — so bleibst du im Recht und vermeidest Mahnkosten.

Kann ich den Abschlag selbst festlegen?

Du kannst einen angepassten Abschlag verlangen, wenn der Vorschlag des Anbieters nicht zum tatsächlichen Verbrauch passt. Rechne Jahresverbrauch mal Arbeitspreis plus Grundpreis, geteilt durch zwölf — das ist die faire Höhe.

Wann ist der beste Zeitpunkt, nach der Abrechnung zu wechseln?

Sofort. Die Abrechnung liefert deinen genauen Verbrauch, der Vergleich dauert zehn Minuten, und der neue Anbieter kündigt zum nächstmöglichen Termin. Je früher, desto mehr Monate zahlst du den günstigeren Preis.

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Verbrauch steht auf der Abrechnung. Trag ihn ein und du siehst in zehn Minuten, ob die Nachzahlung ein Verbrauchsproblem ist — oder ein Anbieterproblem.

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Quellen: § 40c EnWG (Abrechnungsfrist sechs Wochen, Anspruch auf unterjährige Abrechnung), § 19 StromGVV (Ratenzahlungsangebot vor Sperre), Einwände gegen Rechnungen nach StromGVV; Hinweise der Verbraucherzentrale zur Stromabrechnung. Marktpreis rund 25 ct/kWh für Neukunden: Preisübersichten der Vergleichsportale, Stand August 2026. 162 € durchschnittliche Ersparnis zwischen Sonderverträgen: Verivox. 7,1 Millionen Wechsel 2024: Bundesnetzagentur, Monitoringbericht 2025.

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