Spartaktik #4: Gas ist der größte Posten auf der Nebenkostenliste — der Wechsel spart bis zu 900 € im Jahr

Stand: 20.09.2026 · Lesezeit: 6 Minuten

Kurzfassung: Ein Haushalt mit Gasheizung verbraucht fünf- bis sechsmal so viele Kilowattstunden Gas wie Strom — deshalb wirkt hier jeder Cent stärker. In der Grundversorgung kostet Gas im Bundesschnitt 13,6 Cent pro kWh, Neukunden zahlen im Schnitt rund 11 Cent, die günstigsten Tarife liegen unter 10 Cent. Bei 20.000 kWh (Einfamilienhaus, vier Personen) sind das rund 520 € bis zu 900 € im Jahr. Der neue Anbieter kündigt den alten, das Gas fließt ohne Unterbrechung weiter. Wichtig: Wechseln kann nur, wer einen eigenen Gasvertrag hat — Eigenheim oder Gasetagenheizung. Halte bereit: Postleitzahl und Jahresverbrauch in kWh (steht auf der letzten Gasabrechnung).

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Halte bereit: Postleitzahl und Jahresverbrauch in kWh. Ohne Abrechnung: 50 m² ca. 7.000 kWh, 100 m² ca. 14.000 kWh, Einfamilienhaus ca. 20.000 kWh.

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Warum beim Gas kleine Cent-Beträge große Summen sind

Beim Strom reden wir über 2.500 bis 4.000 kWh im Jahr. Beim Gas sind es 14.000 bis 20.000 kWh — weil Heizen und Warmwasser den größten Teil des Energiebedarfs eines Haushalts ausmachen. Ein Unterschied von einem einzigen Cent pro Kilowattstunde bedeutet bei 20.000 kWh schon 200 € im Jahr. Deshalb lohnt der Blick auf die Gasrechnung selbst dann, wenn der Preis auf den ersten Blick „fast gleich“ aussieht.

Und die Richtung zeigt 2026 nach oben: Die Gasnetzentgelte sind zum Jahreswechsel im Schnitt um rund 11 % gestiegen, weil sich die Kosten des Netzes auf immer weniger Gaskunden verteilen. Der CO₂-Preis liegt 2026 in einem Korridor von 55 bis 65 € je Tonne und macht Gas um rund 1,5 Cent pro kWh teurer. Entlastet hat nur der Wegfall der Gasspeicherumlage zum 1. Januar 2026 (rund 70 € bei 20.000 kWh) — das reicht nicht, um die beiden anderen Posten auszugleichen. Anders als beim Strom wird Gas also strukturell teurer. Umso wichtiger, nicht auch noch den Treue-Aufschlag zu zahlen.

Wie viel du wirklich sparst — ehrlich gerechnet

Rund 16 % aller Gashaushalte stecken in der Grundversorgung — dem Tarif, in den jeder automatisch fällt, der nie aktiv gewählt hat. Für sie ist der Sprung am größten. Die Tabelle rechnet mit den Durchschnittspreisen vom September 2026:

JahresverbrauchGrundversorgung (13,6 ct)Ø Neukunde (11 ct)Ersparnis pro Jahr
7.000 kWh (Wohnung 50 m²)952 €770 €rund 180 €
14.000 kWh (Wohnung 100 m²)1.904 €1.540 €rund 360 €
20.000 kWh (Einfamilienhaus)2.720 €2.200 €rund 520 €
20.000 kWh, günstigster Tarif (ca. 9 ct)2.720 €1.800 €bis zu 900 €

Gerechnet ist nur der Arbeitspreis; der Grundpreis kommt je nach Region dazu und ist in der Grundversorgung meist höher. Die Vergleichsportale werben mit „bis zu 1.250 €“ — das gilt für hohe Verbräuche in teuren Grundversorgungsgebieten und ist die Obergrenze, nicht der Normalfall. Wer schon einen Sondervertrag hat, spart weniger: Bestandskunden zahlen im Schnitt 11,6 Cent, der Abstand zum Neukundenpreis liegt dann eher bei 100 bis 300 € im Jahr. Auch das sind zehn Minuten, die sich lohnen — aber es ist ein anderer Betrag, und den sollst du vorher kennen.

Schneller Selbsttest: Schau auf deine letzte Gasabrechnung. Steht dort ein Arbeitspreis über 13 Cent/kWh oder das Wort „Grundversorgung“, bist du im teuren Tarif. Steht dort unter 11 Cent und eine Preisgarantie über den Winter, bist du gut aufgestellt.

Wer überhaupt wechseln kann — und wer nicht

Die drei Filter: günstig und seriös

Im Winter 2021 haben mehrere Billiganbieter über Nacht die Gaslieferung eingestellt; ihre Kunden landeten mitten in der Heizsaison in der teuren Ersatzversorgung. Kalt wurde es bei niemandem — aber teuer. Daraus folgen dieselben drei Filter wie beim Strom, beim Gas nur mit mehr Gewicht:

  1. Preisgarantie mindestens 12 Monate — und sie muss den Winter abdecken. 70 bis 80 % deines Gasverbrauchs fallen zwischen Oktober und März an. Eine Garantie, die im Dezember endet, schützt dich genau dann nicht, wenn es zählt.
  2. Keine Vorkasse, keine Kaution, keine Pakettarife. Monatlicher Abschlag ist Standard. Ein Gaspaket mit fester kWh-Menge wird teuer, sobald der Winter kälter ausfällt als geplant.
  3. Bonus herausrechnen. Der Neukundenbonus macht das erste Jahr billig und das zweite teuer. Vergleiche den Preis ohne Bonus — oder trag dir das Ende der Preisgarantie in den Kalender und vergleiche dann erneut.

So wechselst du in 10 Minuten

  1. Gasabrechnung holen. Du brauchst Postleitzahl und Jahresverbrauch in kWh — nicht in Kubikmetern. Der Zähler zählt m³, die Abrechnung rechnet sie in kWh um. So liest du die Umrechnung.
  2. Vergleich starten — oben auf dieser Seite. Verbrauch eintragen, Filter setzen: Preisgarantie ≥ 12 Monate, keine Vorkasse, Bonus bewusst mitrechnen oder ausblenden.
  3. Tarif wählen, online abschließen. Zählernummer und Kundennummer des alten Anbieters stehen auf der Abrechnung.
  4. Kündigung dem neuen Anbieter überlassen. Er kündigt zum nächstmöglichen Termin. Ausnahme: Bei einer Preiserhöhung kündigst du selbst, weil dort eine Frist läuft.
  5. Zählerstand am Wechseltag fotografieren. Im Winter ist das besonders wichtig: An einem kalten Tag laufen schnell 100 kWh durch.
  6. Kalender-Erinnerung setzen: vier Wochen vor Ende der Preisgarantie.

Nein, deine Heizung bleibt beim Wechsel nicht kalt

Das ist beim Gas die größte Sorge — und sie ist gesetzlich ausgeschlossen. § 36 EnWG verpflichtet den örtlichen Grundversorger, jeden Haushalt zu beliefern; § 38 EnWG regelt die Ersatzversorgung, falls ein Anbieter ausfällt. Beide Paragrafen gelten für Gas genauso wie für Strom. Der Wechsel passiert nur auf dem Papier: Leitung, Zähler und Netzbetreiber bleiben dieselben. 2024 haben 2,2 Millionen Haushalte den Gasanbieter gewechselt — 22 % mehr als im Jahr davor.

Wann sich der Wechsel besonders lohnt

Für den Stromvertrag gilt dieselbe Logik, mit eigenen Zahlen: Spartaktik #3 — Stromanbieter wechseln.

Häufige Fragen

Kann beim Wechsel das Gas abgestellt werden?

Nein. § 36 EnWG verpflichtet den Grundversorger zur Belieferung, § 38 EnWG regelt die Ersatzversorgung. Der Wechsel ist ein reiner Vertragswechsel — an Leitung, Zähler und Therme ändert sich nichts.

Kann ich als Mieter den Gasanbieter wechseln?

Ja, wenn du eine Gasetagenheizung hast und der Gasvertrag auf deinen Namen läuft. Bei einer Zentralheizung hat der Vermieter den Vertrag; dann kannst du nur die Heizkostenabrechnung prüfen und ihn auf den Preis ansprechen.

Woher bekomme ich meinen Verbrauch in kWh?

Von der letzten Jahresabrechnung. Der Zähler misst Kubikmeter; die Abrechnung rechnet mit Zustandszahl und Brennwert in kWh um. Ohne Abrechnung hilft die Faustregel: rund 140 kWh je Quadratmeter Wohnfläche und Jahr.

Muss ich meinen alten Anbieter selbst kündigen?

Normalerweise nicht — der neue Anbieter übernimmt das. Selbst kündigen solltest du nur bei einer Preiserhöhung, weil das Sonderkündigungsrecht an eine Frist gebunden ist.

Lohnt sich der Wechsel noch, wenn ich in ein paar Jahren auf Wärmepumpe umsteige?

Gerade dann. Gasverträge mit 12 Monaten Laufzeit binden dich nicht länger als nötig, und jedes Jahr zum günstigeren Preis ist Geld für die neue Heizung. Achte nur darauf, keine 24-Monats-Laufzeit zu wählen.

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Mehr: Gaspreiserhöhung & Sonderkündigungsrecht · Heizkosten, Abschlag & Verbrauch · Spartaktik-Index

Quellen: Durchschnittspreise Gas (Grundversorgung 13,6 ct/kWh, Neukunden rund 11 ct/kWh, Bestandskunden 11,6 ct/kWh, günstigste Tarife unter 10 ct/kWh) nach den Preisübersichten der Vergleichsportale, Stand September 2026; „bis zu 900 €“ bezieht sich auf 20.000 kWh Jahresverbrauch, Grundversorgung gegenüber den günstigsten Neukundentarifen, nur Arbeitspreis. Verbrauchsrichtwerte (rund 140 kWh je m²): Vergleichsportale, Stand September 2026. Anteil der Haushalte in der Grundversorgung (16 % Gas): Verbraucherzentrale Bundesverband, Januar 2026. 2,2 Millionen Gasanbieterwechsel 2024: Bundesnetzagentur, Monitoringbericht 2025. Gasnetzentgelte 2026 (im Schnitt rund +11 %), Wegfall der Gasspeicherumlage zum 1.1.2026 und CO₂-Preis-Korridor 55–65 €/t (§ 10 BEHG): Branchenauswertungen zum Jahreswechsel 2025/26. Versorgungssicherheit: §§ 36, 38 EnWG.

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