Strom anmelden beim Umzug: Wer nichts tut, landet automatisch im teuersten Tarif

Stand: 15.09.2026 · Lesezeit: 5 Minuten

Kurzfassung: Der Stromvertrag hängt am Zähler, nicht an dir. Ziehst du um, endet die Belieferung an der alten Adresse — und an der neuen fließt der Strom zwar sofort, aber ohne Vertrag: Du bist in der Ersatzversorgung (§ 38 EnWG), oft noch teurer als die Grundversorgung mit ihren bis zu 43 Cent/kWh. Die Lösung dauert zehn Minuten: zwei bis vier Wochen vor dem Einzug den Tarif für die neue Adresse abschließen, am Umzugstag beide Zählerstände fotografieren. Und wer es vergessen hat: Die Anmeldung geht in der Regel bis zu sechs Wochen rückwirkend. Halte bereit: neue Postleitzahl und den Jahresverbrauch aus der letzten Abrechnung.

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Halte bereit: die neue Postleitzahl und deinen Jahresverbrauch in kWh. Beim Abschluss: Einzugsdatum, Zählernummer der neuen Wohnung (steht auf dem Zähler).

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Warum der Umzug die beste Gelegenheit zum Wechseln ist

Ein Umzug ist einer der wenigen Momente, in denen du zwingend etwas mit deinem Stromvertrag tun musst. Und weil der Vertrag an der Lieferstelle hängt, hast du zwei Wege: den alten Vertrag an die neue Adresse mitnehmen — oder neu abschließen. Der zweite Weg ist fast immer der günstigere, denn dein alter Tarif ist mindestens ein Jahr alt, und die Neukundentarife liegen 2026 bei rund 25 Cent/kWh. Wer den Vergleich ohnehin machen muss, sollte ihn richtig machen.

Dazu kommt: Viele Anbieter räumen dir beim Umzug ein Sonderkündigungsrecht ein, wenn sie dich an der neuen Adresse nicht zu denselben Konditionen beliefern können. Steht so in den meisten AGB — ein Blick lohnt sich, sonst gilt die reguläre Kündigungsfrist.

Strom anmelden beim Umzug: 6 Schritte

  1. 2–4 Wochen vor dem Einzug: Tarif für die neue Adresse abschließen. Neue Postleitzahl und Jahresverbrauch in den Vergleich, Filter setzen (Preisgarantie ≥ 12 Monate, keine Vorkasse), Einzugsdatum als Lieferbeginn eintragen. Die Zählernummer der neuen Wohnung kannst du meist nachreichen.
  2. Alten Vertrag kündigen oder ummelden. Nimmst du ihn nicht mit, kündigst du zum Auszugsdatum — Umzug als Grund angeben, Bestätigung verlangen. Nimmst du ihn mit, teilst du dem Anbieter die neue Lieferstelle mit.
  3. Auszugstag: Zählerstand und Zählernummer fotografieren — mit Datum. Das ist die Grundlage der Schlussrechnung. Ohne Foto schätzt der Anbieter, und Schätzungen sind selten zu deinen Gunsten.
  4. Einzugstag: dasselbe am neuen Zähler. Zählernummer (auf dem Zähler, meist neben dem Barcode), Zählerstand, Foto. Ins Übergabeprotokoll eintragen, wenn es eines gibt.
  5. Zählerstände an beide Anbieter melden — den alten für die Schlussrechnung, den neuen für den Lieferbeginn. Online-Kundenkonto oder E-Mail reicht.
  6. Schlussrechnung prüfen. Sie muss den fotografierten Zählerstand verwenden. Guthaben wird ausgezahlt, eine Nachzahlung prüfst du wie jede Jahresabrechnung.

Vergessen? Die Sechs-Wochen-Regel

Du wohnst schon, der Strom läuft, du hast dich um nichts gekümmert — das ist der Normalfall bei jedem zweiten Umzug. Dann bist du in der Ersatzversorgung beim örtlichen Grundversorger. Die gute Nachricht: Ein Einzug lässt sich in der Regel bis zu sechs Wochen rückwirkend anmelden. Schließt du innerhalb dieser Frist einen Vertrag ab und gibst das Einzugsdatum als Lieferbeginn an, übernimmt der neue Anbieter ab dem Einzug — und die teure Ersatzversorgung war nie mehr als eine Buchung auf dem Papier. Nach den sechs Wochen geht es nur noch ab dem nächstmöglichen Termin; die Wochen davor zahlst du zum Ersatzversorgungspreis.

Wichtig: Auch wenn nie jemand nach dir fragt, bist du zur Zahlung verpflichtet. Wer Strom verbraucht, schließt dadurch stillschweigend einen Vertrag mit dem Grundversorger (§ 2 StromGVV). Die Rechnung kommt — nur eben spät und teuer.

Vertrag mitnehmen oder neu abschließen?

Dein FallEmpfehlungWarum
Alter Tarif über 30 ct/kWh oder GrundversorgungNeu abschließenNeukunden zahlen rund 25 ct — beim Umzug fällt der Wechsel ohnehin an
Preisgarantie läuft in den nächsten 3 Monaten abNeu abschließenDer alte Preis ist sowieso bald weg; Bonus des neuen Tarifs mitnehmen
Aktueller Tarif unter 27 ct mit Preisgarantie bis 2027MitnehmenAnbieter fragen, ob die Konditionen an der neuen Adresse gelten — meist ja
Gar nichts tun—Ersatzversorgung, dann Grundversorgung: bis zu 43 ct/kWh, und die Rechnung kommt trotzdem

Gas beim Umzug: dieselbe Regel

Hat die neue Wohnung eine Gasheizung oder einen Gasherd, gilt alles hier auch für den Gaszähler: eigener Vertrag, eigene Zählernummer, eigenes Foto am Einzugstag. Die Gasnetzentgelte steigen 2026 um bis zu 10 %, während die Stromnetzentgelte sinken — beim Gas lohnt sich der Vergleich mit jeder Heizsaison mehr. Ein eigener Gas-Vergleich folgt hier; bis dahin gilt: Gas nie in der Ersatzversorgung überwintern.

Häufige Fragen

Wann muss ich den Strom für die neue Wohnung anmelden?

Am besten zwei bis vier Wochen vor dem Einzug, mit dem Einzugsdatum als Lieferbeginn. Vergessen? In der Regel geht die Anmeldung bis zu sechs Wochen rückwirkend — danach nur noch ab dem nächstmöglichen Termin.

Was passiert, wenn ich den Strom beim Umzug nicht anmelde?

Der Strom fließt trotzdem — du bist automatisch in der Ersatzversorgung beim örtlichen Grundversorger (§ 38 EnWG), nach drei Monaten in der Grundversorgung. Beides ist teuer, und die Rechnung kommt auf jeden Fall, weil der Verbrauch als Vertragsschluss gilt.

Kann ich meinen Stromvertrag beim Umzug einfach mitnehmen?

Meist ja — der Anbieter meldet die neue Lieferstelle um. Ob sich das lohnt, hängt vom Preis ab: Ein Tarif über 30 Cent/kWh ist beim Umzug ein guter Grund, neu abzuschließen. Kann der Anbieter an der neuen Adresse nicht zu gleichen Konditionen liefern, hast du meist ein Sonderkündigungsrecht.

Welche Daten brauche ich für die Anmeldung?

Neue Adresse, Einzugsdatum, Zählernummer und Zählerstand der neuen Wohnung, Jahresverbrauch (aus der letzten Abrechnung oder als Schätzung nach Haushaltsgröße). Die Zählernummer steht auf dem Zähler selbst, meist neben dem Barcode.

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Neue Postleitzahl, alter Verbrauch — mehr braucht es nicht. Zehn Minuten vor dem Umzug ersparen dir Monate in der Ersatzversorgung.

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Quellen: § 38 EnWG (Ersatzversorgung, maximal drei Monate), § 36 EnWG (Grundversorgungspflicht), § 2 StromGVV (Vertragsschluss durch Entnahme); rückwirkende Einzugsanmeldung nach den Marktprozessen der Bundesnetzagentur (in der Regel bis sechs Wochen). Netzentgelt-Entwicklung 2026 (Strom bis −22 %, Gas bis +10 %): Bundesnetzagentur und Auswertungen der Vergleichsportale. Neukundenpreise rund 24,5–27 ct/kWh: Stand August 2026.

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