Checkliste Kfz-Wechsel: 6 Unterlagen, 3 Häkchen, 5 Pflicht-Leistungen
Stand: 27.09.2026 · Lesezeit: 4 Minuten
Kurzfassung: Für den Wechsel brauchst du sechs Angaben, die alle im Fahrzeugschein, im Versicherungsschein oder in der letzten Beitragsrechnung stehen. Im Vergleich sparen drei Einstellungen — Selbstbeteiligung, jährliche Zahlweise, Werkstattbindung — zusammen bis zu 42 %. Danach prüfst du fünf Leistungen, die in keinen Tarif fehlen sollten. Die Kündigung übernimmt in der Regel der neue Versicherer; bei den meisten Verträgen muss sie bis zum 30. November eingegangen sein. Halte bereit: diese Seite, ausgedruckt oder offen im zweiten Tab.
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1. Diese 6 Angaben brauchst du
| Angabe | Wo sie steht |
|---|---|
| Fahrzeugdaten (Hersteller- und Typschlüssel, Erstzulassung) | Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein), Felder 2.1 und 2.2 |
| Kennzeichen und Zulassungsdatum auf dich | Fahrzeugschein |
| SF-Klasse Haftpflicht und Vollkasko | Letzte Beitragsrechnung oder Versicherungsschein |
| Jährliche Fahrleistung und aktueller Kilometerstand | Tacho; die Fahrleistung realistisch schätzen |
| Fahrerkreis (wer fährt, jüngster Fahrer) | Deine Angabe — ehrlich |
| Abstellort über Nacht (Garage, Carport, Straße) | Deine Angabe |
2. Die 3 Häkchen im Vergleich
- Selbstbeteiligung 300 € Vollkasko / 150 € Teilkasko: im Durchschnitt 28 % günstiger als ohne.
- Jährlich statt monatlich zahlen: im Durchschnitt 8 % günstiger.
- Werkstattbindung: spart, wenn du keine feste Stammwerkstatt hast. Im Schadenfall bestimmt dann der Versicherer die Werkstatt.
Zusammen sind laut Auswertung eines Vergleichsportals bis zu 42 % drin — bei gleichem Auto und gleichem Fahrer.
3. Diese 5 Leistungen gehören in den Tarif
- Deckungssumme mindestens 100 Mio. € pauschal in der Haftpflicht.
- Mallorca-Police: höhere Deckung, wenn du im Ausland einen Mietwagen fährst.
- Grobe Fahrlässigkeit mitversichert: sonst kann der Versicherer kürzen, etwa nach einer überfahrenen roten Ampel.
- Marderbiss inklusive Folgeschäden und Wildschaden durch Tiere aller Art, nicht nur Haarwild.
- Neuwertentschädigung bei Autos, die jünger als etwa zwei Jahre sind.
4. Die Reihenfolge
- Angaben aus Schritt 1 zusammensuchen.
- Im Rechner mit den 3 Häkchen vergleichen, dann die 5 Leistungen prüfen.
- Online abschließen, Versicherungsbeginn = Tag nach Ende des alten Vertrags (meist 1. Januar).
- Warten, bis der neue Versicherer bestätigt. Die Kündigung übernimmt in der Regel er; sonst selbst in Textform kündigen.
- Kündigungsbestätigung des alten Versicherers aufheben.
3 Fehler, die teuer werden
- Fahrleistung zu niedrig angeben: Der Versicherer fragt später den Kilometerstand ab. Zu wenig angegeben heißt Nachzahlung und oft eine Vertragsstrafe.
- Alten Vertrag zuerst kündigen: Ohne bestätigten neuen Vertrag riskierst du eine Lücke im Haftpflichtschutz.
- Auf den Poststempel vertrauen: Für die Frist zählt der Eingang beim Versicherer, nicht die Absendung.
Häufige Fragen
Welche Unterlagen brauche ich für den Wechsel der Kfz-Versicherung?
Den Fahrzeugschein, deine SF-Klasse aus der letzten Beitragsrechnung, den Kilometerstand und eine Schätzung der jährlichen Fahrleistung, dazu Angaben zum Fahrerkreis und zum Abstellort.
Wo finde ich meine SF-Klasse?
In der letzten Beitragsrechnung oder im Versicherungsschein, getrennt für Haftpflicht und Vollkasko.
Was ist eine eVB-Nummer?
Die elektronische Versicherungsbestätigung, eine 7-stellige Zeichenfolge. Du brauchst sie bei der Zulassung eines Autos; der Versicherer stellt sie nach dem Abschluss aus.
Welche Leistungen sollte ein guter Kfz-Tarif haben?
Mindestens 100 Mio. Euro Deckung pauschal, Mallorca-Police, mitversicherte grobe Fahrlässigkeit, Marderbiss mit Folgeschäden, Wildschaden durch Tiere aller Art und bei neueren Autos eine Neuwertentschädigung.
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Liste durch? Dann hast du alles, was der Rechner fragt. Bei den meisten Verträgen muss die Kündigung bis zum 30. November eingegangen sein.
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Quellen: Einstellungen im Vergleich (Selbstbeteiligung Ø 28 %, jährliche Zahlweise Ø 8 %, zusammen bis zu 42 %): Auswertung eines Vergleichsportals. Empfohlene Leistungen (Deckungssumme mindestens 100 Mio. € pauschal, Mallorca-Police, grobe Fahrlässigkeit, Marderbiss mit Folgeschäden, Wildschaden, Neuwertentschädigung): Empfehlungen von Verbraucherzentrale und Stiftung Warentest. Kündigungsfrist ein Monat vor Ablauf des Versicherungsjahres und Folgen falscher Angaben: Allgemeine Bedingungen für die Kfz-Versicherung (AKB, Musterbedingungen des GDV). eVB-Verfahren: Fahrzeug-Zulassungsverordnung. Keine Rechtsberatung; verbindlich sind die Bedingungen des jeweiligen Vertrags.