30. November verpasst? 4 Wege raus aus der Kfz-Versicherung
Stand: 27.09.2026 · Lesezeit: 5 Minuten
Kurzfassung: Der 30. November ist der Stichtag für die ordentliche Kündigung, wenn dein Versicherungsjahr am 31. Dezember endet. Wer ihn verpasst, sitzt aber nicht automatisch ein Jahr fest. Es gibt vier weitere Wege: eine Beitragserhöhung (1 Monat ab Zugang), einen Schadenfall (1 Monat nach Regulierung), den Verkauf des Autos und den Wechsel auf ein anderes Auto. Und: Nicht jeder Vertrag endet am 31.12. — dein eigener Stichtag steht im Versicherungsschein. Halte bereit: Versicherungsschein und letzte Beitragsrechnung.
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Die 4 Wege auf einen Blick
| Anlass | Frist | Grundlage |
|---|---|---|
| Beitrag steigt durch Tarif-, Typ- oder Regionalklasse | 1 Monat ab Zugang der Mitteilung | § 40 VVG, AKB |
| Nach einem Schadenfall | 1 Monat, nachdem der Versicherer gezahlt oder abgelehnt hat | §§ 92, 111 VVG, AKB |
| Auto verkauft | Vertrag geht auf den Käufer über, für dich endet er mit der Umschreibung | § 95 VVG |
| Neues oder anderes Auto | neuer Vertrag bei freier Wahl des Versicherers | eVB-Nummer bei der Zulassung |
| Einfach „zu teuer“ ohne Erhöhung | nur ordentlich, 1 Monat vor Ablauf des Versicherungsjahres | AKB |
Weg 1: die Beitragserhöhung
Die meisten Versicherer verschicken die Rechnung für das neue Jahr im November oder Dezember. Steigt der Beitrag, weil der Tarif teurer wird oder dein Auto bzw. dein Bezirk in eine höhere Klasse rutscht, hast du einen Monat ab Zugang Zeit. Wie du den Brief liest und die Erhöhung von einer Rückstufung unterscheidest, steht im Brief-Decoder.
Weg 2: nach einem Schaden
Nach einem Schadenfall dürfen beide Seiten den Vertrag kündigen, innerhalb eines Monats, nachdem der Versicherer gezahlt oder die Zahlung abgelehnt hat. Das lohnt sich vor allem, wenn die Regulierung zäh war. Die Rückstufung deiner SF-Klasse nimmst du allerdings mit — ein neuer Versicherer rechnet mit derselben Schadenhistorie.
Weg 3: Auto verkauft
Beim Verkauf geht der Vertrag zunächst auf den Käufer über, der ihn seinerseits kündigen kann. Für dich endet die Beitragspflicht mit der Umschreibung oder Abmeldung. Deine SF-Klasse bleibt bei dir und kann in der Regel auf das nächste Auto übertragen werden. Melde den Verkauf deinem Versicherer mit Datum und Käuferdaten.
Weg 4: neues Auto
Kaufst du ein anderes Auto, bist du für dieses Fahrzeug nicht an deinen bisherigen Versicherer gebunden. Du vergleichst neu, schließt ab und bekommst eine eVB-Nummer (7 Zeichen) für die Zulassungsstelle. Deine SF-Klasse lässt du übertragen. Den alten Vertrag beendest du, wenn das alte Auto abgemeldet oder verkauft ist.
Drei Stolperfallen
- Erst abschließen, dann kündigen: Kündige den alten Vertrag erst, wenn der neue bestätigt ist. Ohne Haftpflichtschutz darf das Auto nicht auf die Straße.
- Zugang zählt, nicht Absendung: Die Frist ist nur gewahrt, wenn die Kündigung rechtzeitig beim Versicherer ankommt. E-Mail oder Online-Formular sind schneller als Post und reichen in Textform aus.
- Kündigungsbutton nutzen: Wurde der Vertrag online geschlossen, muss der Versicherer auf seiner Website einen gut sichtbaren Kündigungsbutton anbieten.
Häufige Fragen
Kann ich meine Kfz-Versicherung nach dem 30. November noch kündigen?
Ordentlich nicht mehr zum 1. Januar. Möglich bleibt eine Sonderkündigung nach einer Beitragserhöhung, nach einem Schadenfall, beim Verkauf des Autos oder beim Wechsel auf ein anderes Auto.
Was gilt, wenn mein Vertrag nicht am 31. Dezember endet?
Dann gilt die Kündigungsfrist von einem Monat vor dem Ende deines Versicherungsjahres. Das Datum steht im Versicherungsschein unter Hauptfälligkeit oder Ablauf.
Nehme ich meine SF-Klasse bei einer Sonderkündigung mit?
Ja. Die Schadenfreiheitsklasse wird wie bei jedem Wechsel an den neuen Versicherer übertragen, auch eine Rückstufung nach einem Schaden.
Brauche ich für ein neues Auto meinen alten Versicherer?
Nein. Für ein anderes Fahrzeug kannst du jeden Versicherer wählen. Du brauchst nur die eVB-Nummer des neuen Versicherers für die Zulassung.
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Mehr: Kfz-Versicherung wechseln — die Übersicht · Beitragserhöhung: der Brief-Decoder · Checkliste für den Wechsel · Fahranfänger versichern · Spartaktik-Index
Quellen: Ordentliche Kündigung einen Monat vor Ablauf des Versicherungsjahres und Kündigungsrecht bei Beitragsänderung: Allgemeine Bedingungen für die Kfz-Versicherung (AKB, Musterbedingungen des GDV). Kündigungsrecht bei Prämienerhöhung: § 40 VVG. Kündigung nach dem Schadenfall: §§ 92, 111 VVG. Übergang des Vertrags bei Veräußerung: §§ 95, 96 VVG. Textform für Kündigungen bei Verträgen ab 01.10.2016: § 309 Nr. 13 BGB. Kündigungsbutton bei online geschlossenen Verträgen: § 312k BGB. Keine Rechtsberatung; verbindlich sind die Bedingungen deines Vertrags.