30. November verpasst? 4 Wege raus aus der Kfz-Versicherung

Stand: 27.09.2026 · Lesezeit: 5 Minuten

Kurzfassung: Der 30. November ist der Stichtag für die ordentliche Kündigung, wenn dein Versicherungsjahr am 31. Dezember endet. Wer ihn verpasst, sitzt aber nicht automatisch ein Jahr fest. Es gibt vier weitere Wege: eine Beitragserhöhung (1 Monat ab Zugang), einen Schadenfall (1 Monat nach Regulierung), den Verkauf des Autos und den Wechsel auf ein anderes Auto. Und: Nicht jeder Vertrag endet am 31.12. — dein eigener Stichtag steht im Versicherungsschein. Halte bereit: Versicherungsschein und letzte Beitragsrechnung.

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Die 4 Wege auf einen Blick

AnlassFristGrundlage
Beitrag steigt durch Tarif-, Typ- oder Regionalklasse1 Monat ab Zugang der Mitteilung§ 40 VVG, AKB
Nach einem Schadenfall1 Monat, nachdem der Versicherer gezahlt oder abgelehnt hat§§ 92, 111 VVG, AKB
Auto verkauftVertrag geht auf den Käufer über, für dich endet er mit der Umschreibung§ 95 VVG
Neues oder anderes Autoneuer Vertrag bei freier Wahl des VersichererseVB-Nummer bei der Zulassung
Einfach „zu teuer“ ohne Erhöhungnur ordentlich, 1 Monat vor Ablauf des VersicherungsjahresAKB

Weg 1: die Beitragserhöhung

Die meisten Versicherer verschicken die Rechnung für das neue Jahr im November oder Dezember. Steigt der Beitrag, weil der Tarif teurer wird oder dein Auto bzw. dein Bezirk in eine höhere Klasse rutscht, hast du einen Monat ab Zugang Zeit. Wie du den Brief liest und die Erhöhung von einer Rückstufung unterscheidest, steht im Brief-Decoder.

Weg 2: nach einem Schaden

Nach einem Schadenfall dürfen beide Seiten den Vertrag kündigen, innerhalb eines Monats, nachdem der Versicherer gezahlt oder die Zahlung abgelehnt hat. Das lohnt sich vor allem, wenn die Regulierung zäh war. Die Rückstufung deiner SF-Klasse nimmst du allerdings mit — ein neuer Versicherer rechnet mit derselben Schadenhistorie.

Weg 3: Auto verkauft

Beim Verkauf geht der Vertrag zunächst auf den Käufer über, der ihn seinerseits kündigen kann. Für dich endet die Beitragspflicht mit der Umschreibung oder Abmeldung. Deine SF-Klasse bleibt bei dir und kann in der Regel auf das nächste Auto übertragen werden. Melde den Verkauf deinem Versicherer mit Datum und Käuferdaten.

Weg 4: neues Auto

Kaufst du ein anderes Auto, bist du für dieses Fahrzeug nicht an deinen bisherigen Versicherer gebunden. Du vergleichst neu, schließt ab und bekommst eine eVB-Nummer (7 Zeichen) für die Zulassungsstelle. Deine SF-Klasse lässt du übertragen. Den alten Vertrag beendest du, wenn das alte Auto abgemeldet oder verkauft ist.

Prüfe deinen eigenen Stichtag: Nicht jeder Kfz-Vertrag läuft bis zum 31. Dezember. Steht im Versicherungsschein eine andere Hauptfälligkeit, zum Beispiel der Tag der Zulassung, gilt die Monatsfrist vor diesem Datum. Dann ist der 30. November für dich gar nicht der entscheidende Tag.

Drei Stolperfallen

Häufige Fragen

Kann ich meine Kfz-Versicherung nach dem 30. November noch kündigen?

Ordentlich nicht mehr zum 1. Januar. Möglich bleibt eine Sonderkündigung nach einer Beitragserhöhung, nach einem Schadenfall, beim Verkauf des Autos oder beim Wechsel auf ein anderes Auto.

Was gilt, wenn mein Vertrag nicht am 31. Dezember endet?

Dann gilt die Kündigungsfrist von einem Monat vor dem Ende deines Versicherungsjahres. Das Datum steht im Versicherungsschein unter Hauptfälligkeit oder Ablauf.

Nehme ich meine SF-Klasse bei einer Sonderkündigung mit?

Ja. Die Schadenfreiheitsklasse wird wie bei jedem Wechsel an den neuen Versicherer übertragen, auch eine Rückstufung nach einem Schaden.

Brauche ich für ein neues Auto meinen alten Versicherer?

Nein. Für ein anderes Fahrzeug kannst du jeden Versicherer wählen. Du brauchst nur die eVB-Nummer des neuen Versicherers für die Zulassung.

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Einer der vier Wege trifft auf dich zu? Dann vergleiche jetzt und setze den Versicherungsbeginn auf den Tag, an dem der alte Vertrag endet.

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Mehr: Kfz-Versicherung wechseln — die Übersicht · Beitragserhöhung: der Brief-Decoder · Checkliste für den Wechsel · Fahranfänger versichern · Spartaktik-Index

Quellen: Ordentliche Kündigung einen Monat vor Ablauf des Versicherungsjahres und Kündigungsrecht bei Beitragsänderung: Allgemeine Bedingungen für die Kfz-Versicherung (AKB, Musterbedingungen des GDV). Kündigungsrecht bei Prämienerhöhung: § 40 VVG. Kündigung nach dem Schadenfall: §§ 92, 111 VVG. Übergang des Vertrags bei Veräußerung: §§ 95, 96 VVG. Textform für Kündigungen bei Verträgen ab 01.10.2016: § 309 Nr. 13 BGB. Kündigungsbutton bei online geschlossenen Verträgen: § 312k BGB. Keine Rechtsberatung; verbindlich sind die Bedingungen deines Vertrags.

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